Wir über uns
Veranstaltungen
AGB
Links
Impressum

Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Sie können sich schriftlich, per Fax oder per E-Mail zur Reise anmelden. Die Anmeldung wird erst verbindlich, wenn wir Ihnen den Reisetermin bestätigen und die Anzahlung auf unserem Konto gutgeschrieben ist (bei Gutscheinen ist der Gesamtpreis sofort fällig). Voraussetzung zur Teilnahme mit von BIEBER-FUN-TOURS zur Verfügung gestellten (oder eigenen) Fahrzeugen ist unter anderem die Einreichung einer Haftungsausschluß-Erklärung, die bei Anmeldung auszufüllen und zu unterzeichnen ist.

2. Anzahlung—Restzahlung

Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung und Rechnung wird eine Anzahlung von 30%, min. jedoch 100 € - bei Flugreisen 60% - des Reisepreises pro Person und Reise fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen (sofern nichts anderes vereinbart). Gutscheine sind sofort zur Zahlung fällig. Es gilt jeweils die Gutschrift auf unserem Konto.

3. Leistung und Preis

Die in unseren Preisen enthaltenen Leistungen sind aus den Reisebeschreibungen zu entnehmen. Sollte doch einmal der Fall eintreten , daß Ihr gebuchtes Einzelzimmer trotz Bestätigung durch uns vom Hotel nicht zur Verfügung gestellt werden kann, zahlen wir selbstverständlich den an uns gezahlten Mehrpreis zurück. Nebenabreden, Zusatzvereinbarungen sollten in die Reiseanmeldung und in die Buchungsbestätigung aufgenommen werden.

4. Leistungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Reise, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind als für den Reisenden zumutbar nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere bei notwendig werdender Änderung der Fahrtstrecke und der Anreisemöglichkeit bei Flugreisen. Vieles ist nicht vorhersehbar und vorausplanbar,deshalb rechnen wir mit Ihrem Verständnis bei etwa notwendigen Änderungen. Wenn wir von ihnen Kenntnis haben, werden wir Sie natürlich umgehend informieren.

5. Hotel und Unterbringung

Unsere Hotels und Unterkünfte sind als landestypisch anzusehen und verfügen generell über guten bis sehr guten Standart. Sollte sich daran etwas ändern wird dies in der Reisebeschreibung mitgeteilt. Einzelzimmer sind nur begrenzt vorhanden und erfordern immer einen Zuschlag. Soweit eine Bereitstellung von EZ nicht möglich ist , erfolgt eine Zusammenlegung. Die Mahlzeiten sind reichlich, der Region entsprechend und gut.

6. Reisegepäck

Das Reisegepäck wird bei Busreisen oder bei Reisen mit Begleitfahrzeug kostenlos befördert. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Beschädigungen, Verwechslungen und Diebstahl. Nachts sind immer die Gepäckstücke aus dem Fahrzeug (vom Motorrad) zu entfernen. Wir empfehlen eine Reisegepäckversicherung.

7.Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger und die ordentliche Einbringung der vereinbarten Reiseleistung unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts-und Landesüblichkeit. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit auf Grund von gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.Unsere Haftung ist in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt , 1.) soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird ,  oder 2.) soweit wir für einem der Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Eine Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen.

8. Einhaltung von Vorschriften (Bei Zwei-und Vierradreisen)

Für die Einhaltung der jeweils gültigen Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Reiseteilnehmer dem Reiseleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen.

9. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, die Ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.

10. Reiserücktritt

a) Bis 31 Tage vor Reisebeginn (gerechnet ab dem Zugang der Rücktrittserklärung) 30% des Reisepreises, min. jedoch 100 € Bearbeitungsgebühr pro Person und Reise (Tour);

b) 30 bis 14 Tage vor Reisebeginn (gerechnet s. o.) 60% des Reisepreises pro Person und Reise (Tour);

c) ab dem 13. Tag vor Reisebeginn (gerechnet s. o.) oder bei Nichterscheinen zur Tour  wird der gesamte Reisepreis zur Zahlung fällig.

Ist es Ihnen aber möglich, den  durch Rücktritt freigewordenen Platz anderweitig zu besetzen, berechnen wir nur eine Bearbeitungsgebühr i.H. von 100 €. Umbuchungen von Terminen und Reisezielen sind nur durch Rücktritt vom bestehenden Vertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung (sofern nicht bereits im Reisepreis enthalten). Wir beraten Sie gerne.

11. Absage der Reise

Wir behalten uns vor eine Reise abzusagen wenn an Ihr nicht mindestens 12 Gäste (bei Motorradreisen 6 Gäste, - Motorräder) teilnehmen, oder wenn wir vor Antritt einer Reise diese aus Gründen absagen müssen, die außerhalb unserer Einwirkung liegen (höhere Gewalt, Streiks, Katastrophen u. ä.). Es erfolgt die sofortige Information an Sie und die volle Rückerstattung der vom Gast bereits gezahlten Beträge. Weitere Ansprüche Ihrerseits bestehen nicht. Sollte der Reiseleiter während der Reise erkranken oder einen Unfall erleiden, wird–sofern kein anderer Reiseleiter einspringen kann–die Tour abgebrochen. Die Teilnehmer erhalten für die noch ausstehenden Reisetage den Reisepreis anteilig (jedoch ohne den evtl. Flugkostenanteil) rückvergütet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

12. Reklamationen

Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung dieser Reisen aufwenden, dennoch einmal Grund für Reklamationen haben, bitten wir Sie uns diese unverzüglich mitzuteilen. Sie können dies bei Ihrem Reiseleiter oder bei uns tun. Darüber hinaus bitten wir Sie Ansprüche gegen uns innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach diesem Termin entfällt die Geltendmachung.

13. Visa-und Gesundheitsvorschriften

Für unsere Reisen bestehen derzeit keine Visa-Impf oder Paßvorschriften. Sollte dies sich aber ändern, informieren wir Sie natürlich rechtzeitig.

14. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge, vielmehr verpflichten sich die Parteien eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt. Soweit nicht durch die vorstehenden Bedingungen Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

15. Gerichtsstand

a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.

b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, das die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

16. Speicherung von Daten

Daten, die Sie uns zu Verfügung stellen, werden EDV-mäßig gespeichert und gemäß Bundesdaten-Schutzgesetz gegen mißbräuchliche Benutzung geschützt.

17. Veranstalter

Veranstalter der Reisen: BIEBER-FUN-TOURS • H.-J. Göckler • Gumpacker Str. 8A • D-64401 Gross-Bieberau


Bieber-Fun-Tours
Info@Bieber-Fun-Tours.de